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Kriterien für börsennotierte Aktiengesellschaften

Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien

Die Ausschlusskriterien für Unternehmen schließen den Kauf von Wertpapieren von Aktiengesellschaften aus, die selbst oder deren wesentliche Zulieferer die ILO-Kernarbeitsnormen systematisch verletzen oder die systematisch gegen die Zahlung von gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhnen verstoßen.

Zudem sind Hersteller von Rüstungsgütern ausgeschlossen wie auch Unternehmen, die repressive Regime und Bürgerkriege unterstützen. Es wird nicht in Produzenten von Atomenergie und Produzenten der 21 gefährlichsten Chemikalien investiert. Die Agrogentechnik ist ebenso ausgeschlossen wie der Einsatz von Tierversuchen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Es wird auch darauf geachtet, dass kein Unternehmen aufgenommen wird, das in schützenswerten Naturreservaten Schäden verursacht oder in einem Entwicklungs- oder Schwellenland eine marktbeherrschende Monopolstellung einnimmt.

Positivkriterien

Positivkriterien

Der FairWorldFonds investiert nur in Unternehmen, die in dem Bereich „Entwicklungsförderung“ oder „entwicklungspolitisch sinnvolle Produkte“ positiv abschneiden oder die in mindestens zwei der folgenden sieben Kriterienbereichen positiv abschneiden.

Menschenrechte

In diesem Kriterienbereich werden das Engagement zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern bewertet sowie die Maßnahmen, die das Unternehmen in seinem Einflussbereich ergreift, um der Verletzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Menschenrechte vorzubeugen bzw. deren Verwirklichung zu befördern.

Weiterhin wird ermittelt, in welcher Situation sich die im Unternehmen arbeitenden Frauen befinden und welche Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ergriffen werden.

Nachhaltige Unternehmensführung

In diesem Kriterienbereich wird die Unternehmensführung im Hinblick auf Vorstandsvergütung, Korruption und Betrug untersucht. Es wird auch nach der Veröffentlichung von Steuerzahlungen pro Land und der Spendentätigkeit für wohltätige Zwecke gefragt.

Entwicklungskriterien

Der Kriterienbereich bewertet das Unternehmensverhalten aus der Perspektive der Entwicklungsförderung. Ist das Unternehmen in Entwicklungsländern in der Aus- und Weiterbildung engagiert? Initiiert es einen Wissenstransfer durch entsprechende Schulungsmaßnahmen? Gibt es Forschungs- und Entwicklungsabteilungen in Entwicklungs- und Schwellenländern? Wie hoch ist der Anteil heimischer Führungskräfte und zu welchem Anteil werden die in Entwicklungsländern generierten Gewinne wieder in Entwicklungsländern investiert?

Sozial und entwicklungspolitisch sinnvolle Produkte

In diesem Bereich werden die Produkte des Unternehmens z.B. daraufhin untersucht, ob sie dazu geeignet sind, Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern die angemessene Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach Nahrung, Behausung, medizinischer Versorgung und Bildung zu erleichtern.

Ökologisch sinnvolle Produkte

Es wird bewertet, ob das Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen mit ökologischem Nutzen anbietet und bemüht ist, seine Produkte in dieser Hinsicht zu verbessern.

Umweltmanagement

In diesem Kriterienbereich werden das Umweltmanagement des Unternehmens sowie seine Umweltkennzahlen wie z.B. der Verbrauch von Frischwasser überprüft.

Umweltengagement in Entwicklungs- und Schwellenländern

Dieses Kriterienfeld betrachtet die Klimapolitik des Unternehmens sowie die Maßnahmen, die das Unternehmen zum Umweltschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern ergreift.

Publikation

Entwicklungspolitische Kriterien

      Entwicklungspolitische Kriterien im ethischen Investment

      Grenzen des AAA-Ratings

          Eine Stellungnahme von
          „Brot für die Welt“